2.3.1. Auflösung

 

  Die Berechnung der benötigten Auflösung der gespeicherten Bil­der basiert auf den Daten der 625-Zeilen PAL-Fernsehnorm [1]:

 

     Zeilenzahl je Vollbild      Z = 625

     Vollbildfrequenz:        fV/2 = 25Hz

     Zeilendauer:                H = 64µs

 

  Da die Bilder in H- und V-Richtung bei der Wiedergabe auf 1/4 der Originalgröße verkleinert dargestellt werden sollen, muß bei der Aufnahme nur mit 1/4 der normalen Auflösung abgetastet wer­den.

  Bei der Aufnahme wird nur ein Halbbild abgetastet. Bei der Wie­dergabe werden zwei identische Halbbilder erzeugt. Dadurch wird ein Zeilenflackern bei der Wiedergabe, verursacht durch das Zei­lensprungverfahren, vermieden. Die vertikale Auflösung halbiert sich dadurch auf 312 Zeilen. Von diesen 312 Zeilen wird nun jede 4. Zeile abgetastet. Das ergibt 78 Zeilen. Da nicht alle Zeilen Bildinhalt tragen, wurden 72 Zeilen gewählt.

  Die Abmessungen des Fernsehbides verhalten sich Höhe:Breite = 3:4. Um eine horizontal wie vertikal in etwa die gleiche Auflö­sung zu erhalten, wurde eine horizontale Auflösung von 80 Punkten gewählt. Der sichtbare Teil einer Videozeile dauert 52µs. Pro Pixel stehen also 650ns zur Verfügung. Bei einem zugrundeliegen­den Quarztakt von 32MHz entspricht dies 20,8 Taktzyklen. Gewählt wurden 20 Taktzyklen. Bei der Wiedergabe wird mit vierfacher Pixelfrequenz ausgegeben, was 5 Taktzyklen pro Pixel entspricht, also 156ns. Dies liegt unter der RAS-Zykluszeit von 120ns-D-RAMs, die 180ns beträgt. Es muß daher, um diese kostengünstigen Spei­cherchips verwenden zu können, im Page-Modus auf die D-RAMs zuge­griffen werden.